Tempolimit 80 km/h – Landstraße

13.10.23 Landesverkehrswacht Niedersachsen begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Vorstoß des Verkehrsministeriums. Die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr kann nicht erheblich verringert werden, ohne die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu verbessern.

Rund zwei Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Niedersachsen ereignen sich jedes Jahr auf Landstraßen. Unfallursachen dafür sind u.a.:

  • nicht angepasste Geschwindigkeit und/oder überhöhte Geschwindigkeit
  • Fahrfehler und Ablenkung

Geschwindigkeit ist eine maßgebende Größe für die Entstehung von Unfällen und für die Unfallschwere. Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist, umso länger werden Reaktions- und Bremsweg, was gleichzeitig bedeuten kann, nicht mehr rechtzeitig reagieren oder bremsen zu können.

Je höher die Geschwindigkeit, desto größer sind die Kräfte, die auf Fahrzeug und Mensch wirken. Je größer die Kräfte, desto wahrscheinlicher werden schwere und lebensbedrohliche Verletzungen.

Wer sich der Vision Zero verpflichtet fühlt, muss die Verkehrssicherheit auf Landstraßen deutlich verbessern. Eine wirksame und einfach umsetzbare Maßnahme ist eine gezielte Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Landesverkehrswacht Niedersachsen fordert seit längerem die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts (Landstraßen), unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, verbunden mit einer Öffnungsklausel.

Eine Öffnungsklausel ermöglicht, dass auf gut ausgebauten und nicht unfallträchtigen Landes-/Bundestraßen auch weiterhin Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h oder gar mehr möglich sind.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für alle Fahrzeuge reduziert den Überholdruck (Differenzgeschwindigkeit) deutlich und wird der vielfachen Realität in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit von Lkw auf unseren Landstraßen gerecht.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommt im Themenpapier „Unfallursache Geschwindigkeit (11/2022)“ zu gleichen Empfehlungen “… ist ein relevantes Potenzial für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h zu vermuten“.

Kontakt

Nicolai Engel

Geschäftsführer

Tel.: 0511-35 77 26 77

Fax: 0511-35 77 26 82

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