Das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom Unfallort - und macht sich damit strafbar. Wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten und worauf Sie unbedingt achten müssen, erfahren Sie hier.
Es kracht auf deutschen Straßen und das im Schnitt vier Millionen Mal pro Jahr. Meistens entstehen bei diesen Unfällen "nur" Sachschäden. Leider kommt es aber auch immer wieder zu Unfällen mit Verletzten oder Getöteten. Wie Sie sich richtig verhalten und erste Hilfe leisten können, sehen Sie in unserem Video.
Wie verhält man sich allerdings richtig, wenn sich ein Unfall mit reinem Blechschaden ereignet hat?
- Nach jedem Unfall sollte man die Warnblinkanlage einschalten und, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann, ein Warndreieck (in mindestens 100-200 Metern Entfernung) aufstellen, um nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.
- Ist bei dem Unfall z.B. nur ein Scheinwerferglas zu Bruch gegangen, sollte die Unfallstelle zuerst geräumt werden, bevor mit der Unfallaufnahme begonnen wird. Der Verkehrsfluss wird sonst unnötig beeinträchtigt. Die Markierung der Stellung beim Unfall reicht hier vollkommen aus.
- Vergessen Sie nicht, dass die jeweilige Versicherung möglichst schnell informiert wird, damit die Schäden bei allen Unfallbeteiligten später reguliert werden können.
Nutzen Sie die vorhandenen rund 14.000 Notrufsäulen an den Autobahnen und die über 5.000 Björn-Steiger-Säulen an Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Damit sind Sie immer mit der Notrufstelle der Autoversicherer verbunden. Sollte keine Notrufsäule in der Nähe sein, könne Sie diesen Notruf auch kostenlosen unter der Nummer 0800-6683663 mit jedem Mobiltelefon erreichen.
Dieser Notruf über das Handy hat zusätzlich den Vorteil, dass er an ein Ortungssystem angeschlossen ist, und die Mitarbeiter des Notrufes so Ihre Position bestimmen können. Rund 30 Prozent der Personen, die den Notruf absetzen, können nicht genau angeben, wo sie sich befinden. Das Ortungssystem wird erst nach dem Einverständnis des Anrufenden gestartet und ist eine große Hilfe, wenn z.B. ein Abschleppdienst benötigt wird.
Aufnahme des Unfalls
Sollte weder eine Notrufsäule in der Nähe sein noch ein Handy zur Hand sein, ist es hilfreich den Unfall so genau wie möglich protokollieren:
- Notieren Sie alle Anschriften, Namen und amtliche Kennzeichen aller Unfallbeteiligten.
- Erkundigen Sie sich immer nach Namen der Versicherung und nach der Nummer des Versicherungsscheines.
- Vermerken Sie Zeit, Ort und Datum des Unfalls.
- Fertigen Sie immer eine Unfallskizze an oder falls eine Kamera zur Hand ist, fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Positionen. Dies erleichtert den Versicherungen später den Unfallhergang schneller zu rekonstruieren.
- Bei Unfällen mit Fahrern aus dem Ausland ist es hilfreich, sich die Grüne Versicherungskarte zeigen zu lassen. Das Mitführen ist aber in einigen Ländern nicht vorgeschrieben.
Polizei: Ja oder Nein?
Sollte einer der Unfallbeteiligten keine Angaben zur Versicherung machen können und Sie haben keine Möglichkeit sich beim Notruf der Versicherungen danach zu erkundigen, muss unter Umständen die Polizei gerufen werden. Diese fertigen zwar auch nur ein Unfallprotokoll an und nehmen keine Beweise auf, solange es sich um Bagatellschäden handelt, jedoch ist der Unfall dann offiziell aufgenommen. Dieses Protokoll der Polizei kann in einem eventuellen Rechtsstreit hilfreich sein.
Sie sollten die Polizei auf jeden Fall verständigen, wenn
- es verletzte Person gibt
- man den Eindruck hat, dass der Unfall vorgetäuscht wurde
- wenn Alkohol oder Drogen mögliche Unfallverursache sind
Seien Sie immer vorsichtig bei allen Beteiligten, die Ihnen schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung machen. So sollten Sie niemals Verträge zur Schadensregulierung etc. unterschreiben. Genauso wichtig ist es, dass Sie niemals ein Schuldbekenntnis an der Unfallstelle unterschreiben. All dies könnte die spätere Regulierung der Schäden erschweren.
Kontakt
Roswitha Bothe
Leitung: Verkehrssicherheitskampagnen
Tel.: 0511-35 77 26 85
Fax: 0511-35 77 26 82