E-Scooter – Hast Du es gewusst?
E-Scooter und E-Tretroller sind sehr beliebt. Tagtäglich kann man jedoch beobachten wie einige E-Scooter Fahrer/innen sich selbst und andere gefährden. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
E-Scooter erfreuen sich in vielen Großstädten großer Beliebtheit. Gleichwohl können nicht richtig abgestellte E-Scooter ein Ärgernis für Fußgänger sein, wenn sie die Gehwege versperren.
Mit dem E-Scooter darf man nicht überall fahren, wo man möchte: E-Scooter gehören z.B. immer auf den Radweg. Fahrer eines E-Scooters sind dazu verpflichtet, Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg darf selbstverständlich nicht gefahren werden.
Mit dem E-Scooter quer durch die Fußgängerzone, das ist ohne Zusatzschild leider verboten. Warum eigentlich? Hier haben zu Fuß Gehende "Vorfahrt"/Vorrang und dürfen nicht gefährdet werden.
Was viele nicht wissen: das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt in den meisten Fällen nicht für E-Scooter.
E-Scooter oder E-Tretroller haben einen elektrischen Antrieb und gehören in die Kategorie Kraftfahrzeuge. Ein E-Scooter benötigt eine Haftpflicht-Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis. Was man mit E-Scooter darf und was nicht, ist in der der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) vom 15. Juni 2019 geregelt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Wer die Fahrt mit dem E-Scooter genießen möchte, sollte sich eine gewisse Regelkenntnis aneignen, denn vieles was wir tagtäglich beobachten, ist nicht erlaubt.
Zu zweit auf einem E-Tretroller zu fahren, ist zum Beispiel verboten. Auch muss das Mindestalter (ab 14 Jahre) stimmen. Die Promillegrenzen gelten auch für E-Scooterfahrten. Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, kostet Dich unter Umständen 100 Euro Bußgeld.
Zonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, gelten nicht automatisch für E-Scooter, es sei denn sie sind mit einem Zusatzschild für E-Scooter ausgezeichnet. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden. Schieben ist erlaubt.
Mit einem E-Scooter kann man schnell fahren, so 20 km/h. Cool oder uncool, obwohl es keine Pflicht ist, empfehlen wir das Tragen eines Helms zu Deiner Sicherheit. Mit einer Hand E-Scooter zu fahren kann sehr wackelig sein und zu Unfällen führen. Dennoch muss vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, wenn der E-Scooter keine Blinker hat, die genutzt werden können. Das Handzeichen muss vor dem Abbiegen oder dem Spurwechsel gemacht werden. Beim Abbiegevorgang selber sollte man unbedingt beide Hände am Lenker haben.
…und bitte, bevor Du deinen Leih-Scooter abstellst, nimm Rücksicht. Stell ihn einfach so ab, als wäre es dein eigener.
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Erarbeitet: April 2023