Erste Hilfe im Straßenverkehr
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kann jeden Tag mit einem Unfall konfrontiert werden.
Die Fakten
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kann jeden Tag mit einem Unfall konfrontiert werden. Nicht selten gehen die Unfälle ohne Verletzungen der beteiligten Personen aus. Alleine auf Niedersachsens Straßen passieren Jahr für Jahr mehrere Tausend Verkehrsunfälle, bei denen sich Beteiligte Verletzungen zuziehen. Die Anzahl der Schwerverletzten befindet sich dabei häufig im mittleren vierstelligen Bereich. Dies verdeutlicht, dass fast jeder in die Situation kommen kann, Erste Hilfe leisten zu müssen. Oft sind es die ersten Minuten nach dem Unfall, die über Leben und Tod entscheiden können. Deshalb sollte niemand an einer Unfallstelle vorbeifahren ohne anzuhalten und zu schauen, ob Erste Hilfe geleistet werden muss.
Nicht zuletzt ist jeder per Gesetz verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten in Notsituationen Erste Hilfe zu leisten. Wer dieses absichtlich unterlässt, macht sich strafbar (§ 323c StGB).
Reicht ein Erste-Hilfe-Kurs vor der Führerscheinprüfung?
Jeder Straßenverkehrsteilnehmer sollte sich in regelmäßigen Abständen selber fragen, inwieweit die eigenen Kenntnisse in Sachen Erste Hilfe noch aktuell sind. Der größte Teil der Verkehrsteilnehmer hat im Rahmen der Führerscheinprüfung einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Doch wer weiß nach beispielsweise 20 Jahren noch, wie man eine verletzte Person in die stabile Seitenlage bringt oder wie man eine Mund-zu-Mund-Beatmung und eine Herzmassage korrekt ausführt? Wer könnte es einem verübeln, wenn man diese Kenntnisse wegen Nichtgebrauchs mit der Zeit verliert? Daher sollte man ab und zu einen Auffrischungskurs besuchen.
Techniken zum Lebenretten kann man erlernen, doch auf das, was einen an einer Unfallstelle möglicherweise erwartet, kann man sich in den seltensten Fällen vorbereiten. Daher ist die erste Regel im Ernstfall: Versuchen Sie einen klaren Kopf zu behalten! Nicht nur den verunglückten Personen sollte ihre Aufmerksamkeit gewidmet sein, auch Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sollten Sie nicht aus den Augen verlieren.
Erste Hilfe im Alltag, aber wie?
Wenn der Fall eintritt, und Sie an einer Unfallstelle vorbei kommen, stellen Sie ihr Fahrzeug in einem Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern mit eingeschalteter Warnblinkanlage vom Unfallort ab. Ziehen Sie sich eine Warnweste an und sichern sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Gerade auf Landstraßen und Autobahnen sollten Sie darauf achten, das Warndreieck mindestens 100, besser 200 Meter vor der Unfallstelle aufzustellen. Während Sie dem Verkehr entgegen gehen, halten sie das Warndreieck am besten vor der Brust, damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden.
Überblick verschaffen und behalten
Erst nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben, sollten Sie sich einen Überblick über die eigentliche Unfallstelle verschaffen. Sind Menschen verletzt oder halten sich Personen auf der Fahrbahn auf? Wenn ja, bringen Sie sie, wenn möglich, aus dem Gefahrenbereich, beispielsweise hinter die Leitplanke. Setzen Sie einen Notruf ab, indem Sie an Polizei oder Feuerwehr alle wichtigen Daten übermitteln: Wo hat der Unfall stattgefunden? Gibt es Verletzte, wenn ja, wie viele? Befinden sich noch eingeklemmte Personen in einem der Fahrzeuge? Ist eines der beteiligten Fahrzeuge in Brand geraten? Sind Gefahrguttransporter in den Unfall verwickelt? Sollte Letzteres der Fall sein, sollten sie möglichst Abstand zu dem Transporter halten. Natürlich sollten Sie das Rauchen sowie offene Flammen in der Nähe der Unfallstelle strengstens vermeiden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
Sobald Sie den Notruf getätigt haben, sollten Sie mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen. Befinden sich noch Personen in einem Fahrzeug, versuchen Sie zuerst mit ihm oder ihr Kontakt aufzunehmen. Erklären Sie, dass Sie im Begriff sind die Person aus dem Wageninneren zu holen. Stellen Sie die Zündung des verunglückten Fahrzeuges aus, vergewissern Sie sich, ob sich der Gurt lösen lässt, ansonsten müssen Sie ihn durchschneiden. Beim Herausziehen der Person mittels des Rettungsgriffes sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Füße des Verletzten nicht eingeklemmt sind.
Ist der Verletzte so stark im Wageninneren eingeklemmt, dass Sie in aus eigener Kraft nicht herausbewegen könne, bleiben Sie dennoch in seiner oder ihrer Nähe, bis die Rettungskräfte eintreffen. Reden Sie mit der Person, soweit Sie noch bei Bewusstsein ist. In einer Schocksituation ist es von immenser Wichtigkeit, dass die Verletzten Zuspruch erhalten, damit sie nicht in Panik verfallen.
Gerüstet für den Ernstfall mit regelmäßigen Auffrischungskursen
Die Leistung der Ersten Hilfe am Unfallort kann also insgesamt sehr umfangreich ausfallen. Dieses betrifft nicht allein die verschiedenen Handlungen, die in den unterschiedlichsten Situationen erforderlich sind. Es ist vor allem Schock auf beiden Seiten, beim Verunglückten, aber auch beim Helfer, der durch einen Unfall ausgelöst wird und für beide Seiten eine enorme Herausforderung darstellen kann.
Deshalb plädieren wir als Landesverkehrswacht dafür, regelmäßig an Auffrischungskursen in Sachen Erste Hilfe teilzunehmen, damit Sie als Helfer in einer Unfallsituation zumindest die Grundlagen und Techniken der Ersten Hilfe beherrschen.
Kontakt
Tim Hey
stellv. Geschäftsführer & Organisationsreferent
Tel.: 0511-35 77 26 88
Fax: 0511-35 77 26 82