FAQ's Kindersitze & Babyschalen

Hier haben wir für Sie alle relevanten Informationen rund um Kindersitze, Babyschalen und ISOFIX Kindersitze zusammengestellt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sagt der Gesetzgeber?

Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind.

Erläuterung: Das 12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 12. Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien –älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte (z.B. eine Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet wird).

Im Gesetz sind Größe und Alter als Merkmale für einen Kindersitz verankert, die Kindersitze selbst sind nach Körpergewicht unterteilt? Worauf muss ich beim Kauf achten?

Das Alter des Kindes gibt nur einen Richtwert vor, viel wichtiger ist, dass ihr Kind von Gewicht und Körpergröße in den Sitz passt, daher werden Kindersitze in 5 Gewichtsgruppen eingeteilt:

  • Gruppe 0: von Geburt bis 10 Kg
  • Gruppe 0 plus: von Geburt bis 13 Kg
  • Gruppe 1: von 9-18 Kg
  • Gruppe 2: von 15-25 Kg
  • Gruppe 3: von 22-36 Kg

Wichtiger Hinweis: Nicht jedes Kind passt pauschal in einen Sitz seiner Gewichtsgruppe und ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Nehmen Sie also immer Ihr Kind zum Kauf mit –es soll sich ja später auch auf längeren Fahrten im Sitz wohlfühlen- und testen Sie den Einbau in Ihrem Fahrzeug.

Mein Kind ist noch keine 150 cm groß und auch noch keine 12 Jahre alt, wiegt aber schon über 36 Kg. Kann ich mein Kind dann auch ohne Kindersitz anschnallen?

Prinzipiell: Nein. Der Gesetzgeber hat Größe und Alter als klare Indizien im Gesetz aufgenommen, was bedeutet, dass Sie Ihr Kind definitiv mit einem Kindersitz im Fahrzeug anschnallen müssen, solange es nicht mindestens eine dieser Vorgaben erreicht. Obwohl viele Hersteller dies nicht mit in die Gebrauchsanweisung eines Sitzes mit aufnehmen, sind Sitze der Gr. 3 (bis 36 Kg) in der Regel auch für schwerere Kinder geeignet. Der Sitz an sich hat keine Haltefunktion bei einem Unfall. Er sorgt lediglich für eine optimale Führung und Funktionsweise des Gurtes bei einem Unfall. Die bei einem Aufprall entstehende Energie wird vom Gurt und nicht von dem Kindersitz aufgefangen.

In meinem Fahrzeug gibt es nur Beckengurte. Darf ich dennoch ein Kind mitnehmen?

Ja, aber nur speziell für Beckengurte entwickelte Kindersitze sind geeignet, um in solchen Fahrzeugen ein Kind mitzunehmen. Leider gibt es heute nur noch beckengurttaugliche Sitze, die für Kinder bis zu einem Gewicht von 25 Kg zugelassen sind, da die Hersteller davon ausgehen, dass der überwiegen Teil der heutigen zugelassenen Fahrzeuge mindestens auf Fahrer- und Beifahrerseite mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sind.

Wichtiger Hinweis: Auf keinen Fall sollten sie eine Sitzerhöhung zusammen mit einem Beckengurt verwenden, da diese nur mit einem 3-Punkt-Gurt genutzt werden dürfen.

Darf ich mein Kind überhaupt auf dem Beifahrersitz mitnehmen?

Ja, aber auch hier nur in einem geeigneten Kindersitz. Ist jedoch werkseitig ein Beifahrerairbag eingebaut, muss dieser bei Nutzung eines gegen die Fahrtrichtung zu sichernden Kindersitzes (Babyschale) unbedingt deaktiviert werden. In den meisten Fällen funktioniert dies mit dem Fahrzeugschlüssel, bei einigen Fahrzeugen ist das Abschalten des Airbags nur durch eine Fachwerkstatt möglich. Genauere Informationen finden Sie im Handbuch Ihres Fahrzeuges.
Wird ein Kindersitz in Fahrtrichtung genutzt (betrifft insbesondere Sitze der Gruppen 2 und 3), muss der Beifahrersitz in die hinterste Position gebracht werden, achten Sie hierbei auf eine gerade Lehne und darauf, dass sich der Kopf des Kindes nicht hinter der Gurtverankerung befindet.

Wichtiger Hinweis: Einige Hersteller verbieten den Einbau von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz grundsätzlich, selbst wenn der Airbag abschaltbar ist. Lesen Sie also auf jeden Fall aufmerksam die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges.

Was hat es mit der Prüfnorm ECE und den verschiedenen Zahlenkombinationen auf sich?

"Amtlich genehmigt" sind Kinderrückhaltesysteme, die der ECE-Regelung 44 entsprechen. Diese Regelung legt einheitlich für die Mehrheit der europäischen Länder fest, welchen Prüfkriterien der Sitz entsprechen muss. Ob der Sitz den Kriterien entspricht, erkennt man an der Kennzeichnung durch die Prüfplakette.
Die neuste Prüfnorm ist die ECE-R 44/04, jedoch dürfen Sie ab dem 8. April 2008 keine älteren Kindersitze mehr verwenden, die nicht mindestens die Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher aufweisen.
Amerikanisch Kindersitze sind in der Regel in Deutschland nicht zulässig, da sie nicht über die beschriebenen Prüfnormen verfügen. Das oben eingestellte Bild ist ein Beispiel für diese Prüfnormen. Dabei bedeuten die einzelnen Ziffern folgendes:

  • 1 Klärt die zugelassene Verwendung des Sitzes; entweder universal für alle Fahrzeuge oder fahrzeugspezifisch.
  • 2 Geprüft und zugelassen für das aufgedruckte Gewicht
  • 3 Das Y besagt, dass der Sitz einen 5-Punkt-Gurt mit Schrittgurt hat
  • 4 Europäisches Prüfzeichen
  • 5 Die "1" besagt, dass der Sitz in Deutschland geprüft wurde (eine "2" steht für Frankreich, eine "4" für die Niederlande etc.)
  • 6  Die Zulassungsnummer. Die beiden ersten Ziffern zeigen, nach welcher Version der ECE-R 44 der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE-R 44/04)
  • 7 Fortlaufende Nummer des Herstellers

[Bild und Erläuterungen mit freundlicher Genehmigung der BRITAX RÖMER Kindersicherheit GmbH]

Worauf sollte ich beim Kauf einer Sitzerhöhung achten?

Wir empfehlen Ihnen Sitzerhöhungen mit so genannten "Führungshörnern", damit der Beckengurt des 3-Punkt-Gurtes –und nur mit diesem dürfen Sitzerhöhungen genutzt werden- optimal am Körper des Kindes entlang geführt werden kann. Der obere Gurt muss immer über die Schulter des Kindes verlaufen, deshalb. Ohne diese "Führungshörner" kann die Erhöhung bei einem Unfall unter dem Kind wegrutschen und es kann zu Verletzungen durch eine falsche Gurtführung kommen.

Können Seitenairbags für mein Kind gefährlich werden?

Im Normalfall: Nein. Das heißt, wenn Ihr Kind der Gebrauchsanweisung entsprechend im Kindersitz angeschnallt ist, sorgt ein Seitenairbag, wie bei einem Erwachsenen, für mehr Sicherheit bei einem möglichen Unfall. Gerade auf längeren Fahrten sollten Sie jedoch zwischendurch den richtigen Sitz des Gurtes überprüfen. Dreht sich Ihr Kind, möglicherweise  im Schlaf, aus dem Gurt heraus kann auch der Seitenairbag unter umständen zur Gefahr werden, das gleiche gilt aber auch für Erwachsene, wenn z.B. die Rückenlehne während der Fahrt in eine "Liegeposition" gebracht wird.

Ich möchte von Zeit zu Zeit, z.B. zum Kindergarten, fremde Kinder im Auto mitnehmen. Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Kindersitz?

Ja, wenn es sich um so genannte geplante Fahrten handelt. Das bedeutet, dass Sie im Vorhinein wissen, dass Sie diese Kinder im Auto mitnehmen. Ausnahmen gibt es nur in Notfällen, wenn Sie z.B. ein verletztes Kind ins Krankenhaus oder zum Arzt bringen möchten/müssen.

Ich will mit meinem Kind im Auto nur eine sehr kurze Strecke zurücklegen, ist es dann schlimm, wenn mein Kind seinen Schulranzen nicht absetzt?

Ja, es ist gefährlich, wenn Sie Ihr Kind samt Schulranzen im Kindersitz anschnallen. Eine schützende Sicherung des Kindes ist so in keinem Fall möglich. Achten Sie also immer darauf , dass Ihr Kind vor dem Einsteigen seine Schultasche in jedem Fall abnimmt und dass der Ranzen sicher im Fußraum oder im Kofferraum verstaut ist.
Auch das Tragen von dicken Winterjacken lässt keine richtige Sicherung im Sitz zu. Der Gurt kann nicht dicht genug am Körper entlanggeführt werden. Bei einem Unfall setzt dann die Rückhaltewirkung des Gurtes erst mit einer, möglicherweise sehr gefährlichen, Verzögerung ein. 

Was ist eigentlich das ISOFIX-System?

Das ISOFIX-System ist eine genormte, feste Verbindung zwischen Kindersitz und Fahrzeug, die vor allem den sicheren Einbau des Kindersitzes deutlich erleichtert und viele Fehlerquellen ausschließt. Dafür muss ihr Fahrzeug über Haltebügel an den Sitzen verfügen, in denen ein geeigneter Kindersitz sicher verankert werden kann.
Weitere Informationen dazu haben wir für Sie im Downloadbereich bereitgestellt.

Kontakt

Dipl.-Päd. Susanne Osing

Mobilitätserziehung im Elementar- und Primarbereich

Tel.: 0511-35 77 26 81

Fax: 0511-35 77 26 82

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