Medikamente im Straßenverkehr

Viele Menschen in Deutschland müssen aufgrund verschiedenster Krankheiten ab und zu oder regelmäßig Medikamente zu sich nehmen.

Einige müssen ohne die chemischen Produkte der Pharmaindustrie ihren Lebensstil vollständig ändern. Die positive Seite hat leider auch ein negatives Pendant: durch die Nebenwirkungen der Substanzen können viele verschiedene Gefährdungen auftreten. Das ist z.B. dann der Fall, wenn jemand Medikamente zu sich nimmt, die sein Wahrnehmungs- und/oder sein Reaktionsvermögen einschränken.

Im Folgenden werden verschiedene Medikamente aufgelistet und die mit ihnen verbundenen möglichen Gefahren erläutert.

1. Schmerzmittel

Bei den Schmerzmitteln werden zwei Hauptgruppen unterschieden:

  • Morphine und morphinhaltige Präparate (z.B. Morphin, Pethin etc.)
  • Nicht-morphinhaltige Präparate (z.B. Acetylsalicylsäure etc.)

Die erste Gruppe unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, ist demnach verschreibungspflichtig und beeinflusst die psychomotorische Leistungsfähigkeit des Patienten. Kombinationsprodukte von Schmerzmittel mit Codein und Coffein stellen ein noch höheres Risiko für die Fahrsicherheit dar, insbesondere wenn neben der Einnahme noch alkoholhaltige Getränke getrunken werden.
Durch ihre oftmals hypnotische, euphorisierende und atemdepressive Wirkung, kann man definitiv nicht von einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr ausgehen.

Die nicht-morphinhaltigen Präparate haben zwar eine geringere Einwirkung auf die Fahrtüchtigkeit, durch den hohen Anteil der Selbstmedikationen können aber auch sie gefährlich wirken. Hier sind die oft unbedachten Überdosierungen besonders zu beachten. Auch bei der Einnahme der Allerweltsmedizin Aspirin und deren Generika (dies sind Nachahmung eines sich bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindenden Medikaments) kann es bei einer Tagesdosis von über 2-4 Gramm zu Übelkeit, Erbrechen und Schwindel kommen, die dann natürlich einen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Patienten haben. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Präparaten, wie z.B. mit Beruhigungsmitteln, können zu massiven Einschränkungen führen und dazu, dass man auf keinen Fall mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen kann.

2. Blutzuckersenkende Mittel

Das Risiko eines Diabetikers liegt entweder bei einem zu hohen oder bei einem zu niedrigen Blutzuckerspiegel. Beides kann sich gefährlich auswirken. Durch einen stark erhöhten Blutzuckerspiegel kann es bis zu zum Koma kommen. Bei einem Abfall des Blutzuckerspiegels kann es zu körperlichen und seelischen Ausfallerscheinungen kommen, bis hin zur Bewusstlosigkeit. Dieser macht sich zunächst durch Heißhunger und Übelkeit später durch Müdigkeit und Gähnen, dann durch Verwirrungs- und Angstzustände und eine erhöhte Pulsfrequenz bemerkbar.
Auch kann nach langer Diabetes-Krankheit die Netzhaut des Auges geschädigt werden, was zu einer Einschränkung der Sehfähigkeit führt. Deshalb sollte man als Diabetiker regelmäßig seine Sehkraft kontrollieren lassen.
Körperlich ungewohnte Anstrengungen sowie Alkoholkonsum in Verbindung mit blutzuckersenkenden Mitteln können massive körperliche Leistungseinbußen zur Folge haben.

3. Blutdrucksenkende Mittel

Schätzungsweise 10-15% der erwachsenen Deutschen leiden an Bluthochdruck; das sind in etwa 3-4 Millionen Menschen. Aber nur ca. ein Viertel von ihnen wird medizinisch angemessen behandelt, da die meisten Erkrankten sich subjektiv gesund fühlen. Eine Nichtbehandlung des Bluthochdrucks kann über Seh-, Hör- und Gleichgewichtsstörungen bis hin zu Schlaganfällen und Herzinfarkten führen.

Einige blutdrucksenkende Präparate in Kombination mit Betablockern können eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Das Gleiche gilt für Entwässerungsmittel und gefäßerweiternde Präparate.
Müdigkeit, verlangsamter Puls, Schwindel, Kopfschmerzen und massive Kreislaufproblem sind Nebenwirkungen der verschiedenen Blutdrucksenkenden Mittel.
Alle Blutdruckmittel setzten die Konzentrationsfähigkeit herab.

4. Augen-wirksame Arzneien

Das Sehvermögen ist einer der entscheidenden Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Daher sind jegliche Medikamente, die eine Pupillenveränderung (Erweiterung oder Verengung) zur Folge haben, ein Gefährdung für die Fahrsicherheit.

Pupillenverengende Mittel werden zur Behandlung eines krankhaft erhöhten Augeninnendrucks verwendet. Dies wird gerade bei ältern Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, gefährlich, da sich bei ihnen durch das Alter die Pupillen oft schon ohne die Einnahme solcher Medikamente verengen.

Pupillenerweiternde Medikamente werden zur Therapie und Diagnostik eingesetzt. Sie beeinflussen unter anderem den Grad der Sehschärfe. Darüber hinaus sind erweiterte Pupillen anfälliger gegen Blendungen z.B. durch andere Verkehrsteilnehmer.

5. Psychopharmaka

Alle Arten von Psychopharmaka haben Auswirkungen auf das Verhalten eines Teilnehmers im Straßenverkehr.

Schlaf- und Beruhigungsmittel haben aufgrund ihrer einschläfernden bzw. zentral dämpfenden Eigenschaften einen massiven Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Patienten.

Mittel gegen Psychosen und gegen Depressionen können erst nach längerer erfolgreicher medikamentöser Einstellung als weniger gefährlich für die Fahrtüchtigkeit angesehen werden. Bei einer Einnahme von so genannten MAO-Hemmern sollte die Teilnahme am Straßenverkehr vermieden werden, da diese eine antriebssteigernde Wirkung haben und zu einem risikoreicheren Verhalten führen können.

Von jeglichem Alkoholkonsum bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka ist absolut abzuraten.

Befindet sich ein Patient in einer dauerhaften, durch ärztliche Aufsicht begleiteten, medikamentösen Therapie, kann diese aber auch durchaus positive Auswirkungen (durch eine psychische Stabilisierung im Falle des Erfolgs der Behandlung) auf das Verhalten im Straßenverkehr haben.

6. Arzneien gegen Anfallsleiden

Anfall- oder Krampfleiden führen in den meisten Fällen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Diese kann jedoch wiedererlangt werden, wenn folgende Punkte erfüllt werden:

  • eine erfolgreiche Therapie
  • eine mindestens zweijährige anfallsfreie Zeit
  • Wegbleiben von zentralnervösen Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie

Mittel die die Fahrtüchtigkeit auf jeden Fall beeinflussen sind: Phenytoin, Mesuimid, Nitrazepam, Diazepam etc.

Sollte man ein Medikament gegen Anfallsleiden zur Therapie zu sich nehmen, gilt ein striktes Alkoholverbot, da die Wechselwirkungen fatale Folgen haben könnten.

7. Arzneien gegen Allergien

Folgen der Einnahme von Medikamenten gegen Allergien können auf der einen Seite Erregung sein (z.B. durch Promethazin) auf der anderen Seite aber auch Dämpfung (z.B. durch Astemizol) sein. Beides hat einen negativen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit des Patienten.

Wenn als Kompensation der Dämpfungserscheinungen Coffein zu sich genommen wird, ist von einer Teilnahme am Straßenverkehr dringend abzuraten, da es zu unerwarteten Reaktionen kommen kann.

Allgemein betrachtet sollte am Anfang der Therapie grundsätzlich von der Teilnahme am Straßenverkehr abgesehen werden.

8. Muskel-Entspannungs-Präparate

Medikamente dieser Gruppe werden zur Behandlung von Verspannungen und Entzündungen am Bewegungsapparat etc. eingesetzt. Oft sind neben den erwünschten Wirkungen Reaktionsverlangsamung und Schwächgefühle die Nebenwirkungen. Diese Nebenwirkungen haben natürlich Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Patienten. Deutliche Auswirkungen wurden bei folgenden Substanzen festgestellt: Baclofen, Carisprodol, Chlormezanon, Chloroxazon, Dantrolen, Phenyramidol, Mephenesin, Methocarbomol, Orphenadrin und Phenprobamat.

Bei der Einnahme von jeglichen Medikamenten sollte auf gleichzeitigen Alkoholgenuss in jedem Fall verzichtet werden!

Kontakt

Tim Hey

stellv. Geschäftsführer & Organisationsreferent

Tel.: 0511-35 77 26 88

Fax: 0511-35 77 26 82

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