Übungsfahrten / Öffnungszeiten

Übungsfahrten/Fahren ohne Führerschein

Der Verkehrsübungsplatz steht für Übungsfahrten grundsätzlich am Mittwoch nachmittags bis Einbruch der Dunkelheit zur Verfügung. Nach Absprache sind auch andere Termine (z. B. Sonntag vormittags) möglich.

Eine vorherige Anmeldung bzw. Terminabsprache ist unbedingt erforderlich, weil eine Platzaufsicht nur zu den angemeldeten Terminen zur Verfügung steht.

Die Verkehrswacht stellt keine Fahrzeuge und keinen "Fahrlehrer" zur Verfügung.

Ansprechpartner für Voranmeldungen und Termine für Übungsfahrten:
 

Training Mittwochnachmittag: Herr Leifeld - 0152/29503623

Training Sonntagvormittag: Herr Depeweg - 0174/5409589

Preise: 

pro Stunde: 8,00 Euro

1/2 Stunde: 4,00 Euro

Platzregeln für Übungsfahrten mit und ohne Führerschein

(Für Sicherheitstrainings gelten zum Teil andere Bestimmungen)

Auf dem Verkehrsübungsplatz können Personen, auch wenn sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, das Fahren mit dem PKW (auch mit Anhänger) und Kraftrad üben. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes in Papenburg ist kostenpflichtig und unterliegt den nachfolgend aufgeführten Platzregeln. Jeder Nutzer (Fahrer/Beifahrer/Begleitperson) akzeptiert die nachfolgend aufgeführten Platzregeln mit der Zahlung des Preises für eine Zeiteinheit.

Auf dem Verkehrsübungsplatz gilt die StVO. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist ohne Ausnahme und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Platzverweis (ohne ggfs. anteilige Rückvergütung). Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!

  1. Fahrer von PKW müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen auf dem Verkehrsübungsplatz nur fahren, wenn sich im Fahrzeug eine volljährige Begleitperson auf dem Beifahrersitz befindet. Die Begleitperson muss ihrerseits mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus. Die Begleitperson hat den gültigen Führerschein vor Antritt der Nutzung des Verkehrsübungsplatzes der Aufsichtsperson vorzulegen.
  2. Das genutzte Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to. nicht überschreiten.
  3. Für Fahrer von Krafträdern gelten als Altersgrenze 17 Jahre für Motorräder und 15 Jahre für Roller und Kleinkrafträder. Das Tragen von Schutzkleidung ist vorgeschrieben.
  4. Es sind eigene Fahrzeuge mitzubringen und zu nutzen. Die Verkehrswacht stellt keine Fahrzeuge zur Verfügung.
  5. Es sind nur für den Straßenverkehr gültig zugelassene Fahrzeuge zu nutzen. Für das genutzte Fahrzeug muss eine am Tag der Nutzung des Verkehrsübungsplatzes gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
  6. Aus Sicherheitsgründen dürfen nie mehr als vier Fahrzeuge gleichzeitig den Verkehrsübungsplatz befahren. Das Befahren der Gleitfläche ist untersagt.
  7. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Verkehrsübungsplatz beträgt – während der Übungsfahrten – 30 Km/h.
  8. Der Verkehrsübungsplatz steht für Übungsfahrten grundsätzlich am Mittwochnachmittag zur Verfügung, außer an Feiertagen. Nach besonderer Vereinbarung im Einzelfall sind auch andere Termine möglich.

Aus Sicherheitsgründen (z.B. schlechte Witterung) kann der Platz vorzeitig geschlossen werden oder ganz geschlossen bleiben. Der letzte Einlass erfolgt eine Stunde vor Schließung.

9. Preise:

  • pro Stunde: 6,00 €
  • ½ Stunde: 4,00 €
  • 10er Karte: 50,00 €

Der jeweilige Preis ist vor Beginn der Nutzung beim Aufsichtspersonal zu entrichten. Bei Überschreitung der vorab bezahlten Zeiteinheit erfolgt Nachberechnung.

Ansprechpartner für Voranmeldungen und Termine nach besonderer Absprache:

Training Mittwochnachmittag: Herr Leifeld - 0152/29503623

Training Sonntagvormittag: Herr Depeweg - 0174/5409589

Verkehrswacht Aschendorf-Hümmling e.V.
- Der Vorstand -

Adresse
Unser Übungsplatz befindet sich im Gewerbegebiet am Prüfgelände: 26871 Papenburg, Carl-Benz-Straße

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