Wegweiser RADWEGE
Immer sicher unterwegs!
Die Straßenverkehrsordnung bringt in ihrer Neufassung, zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften, Verbesserungen für Radfahrer. Einbahnstraßen können leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassenschilder werden zeigen, dass ein Durchkommen für Radfahrer möglich ist. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden; der Radwegstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt; die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr wird erleichtert. Je nach örtlicher Situation kann entschieden werden, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radwegstreifen oder Radweg geführt wird. Die Radwegebenutzungspflicht soll auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.
Ab 1. April 2013 traten diese neuen Regeln im Rahmen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie enthalten erweiterte Vorgaben zum Fahren auf der Fahrbahn du eine klare Radwege-Benutzungspflicht. Mit dem Flyer "Wegweiser Radwege" informiert die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. wo Sie fahren müssen und wo Sie fahren dürfen.
Diesen Flyer können Sie als Druckexemplar bei uns anfordern, wir werden es Ihnen per Post zusenden.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Flyer als pdf-Datei herunterzuladen.
Download Flyer: "Wegweiser Radwege"