Section Control

Section Control in Niedersachsen

Niedersachsen initiiert als erstes Bundesland ab 2015 für 18 Monate ein Pilotverfahren zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle, der sogenannten „Section Control". Vereinfacht gesagt wird bei dem System am Ende und am Anfang eines Straßenabschnittes ein Messgerät aufgestellt. Und dadurch, dass jeweils beim Rein- und Rausfahren in den Abschnitt ein Foto gemacht wird, kann die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet und dann möglicherweise geahndet werden. Die Abschnittskontrolle hat für Innenminister Boris Pistorius diverse Vorteile:

  • Das Messsystem sorgt, weil nicht nur punktuell gemessen wird, besser für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.
  • Ein kurzzeitiges Abbremsen vor einem Blitzer macht bei der Abschnittskontrolle keinen Sinn mehr. Stattdessen wird eine durchschnittliche Geschwindigkeit für den ganzen Abschnitt ermittelt.
  • Dass keine Vollbremsungen vor einem Blitzer mehr gemacht werden "müssen", sorgt auch für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit

Im Moment stimmt sich das Land Niedersachsen mit einer Vielzahl von Beteiligten ab. Welche Strecke zum Testabschnitt wird, wird nach der finalen Abstimmung Ende September bekanntgegeben. Fest steht bisher nur, dass der Messabschnitt vier bis acht Kilometer lang sein und nicht auf einer Autobahn, sondern auf einer Bundes- oder Landstraße eingerichtet werden wird. Infos zum Datenschutz: Sofern die erhobenen Daten keine Geschwindigkeitsübertretung ergeben, werden sämtliche Daten incl. der temporär gespeicherten Heckaufnahmen („Fahrzeug-ID“) unmittelbar automatisiert gelöscht. Die Heckaufnahmen eines Fahrzeugs am Anfang und Ende des Abschnittskontrollbereiches werden verschlüsselt übermittelt. Während der Messung bei Ein- und Ausfahrt können durch verschlüsselte Verpixelung keinerlei Rückschlüsse auf das amtliche Kennzeichen gezogen werden. Durch die Heckaufnahme im Infrarot-Bereich ist außerdem ein Erkennen der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen.

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