Bewährte Kraftfahrer

Auszeichnung bewährter Kraftfahrer

Sie sind ein erfahrener Kraftfahrer? Sie sind seit Jahren unfallfrei mit ihrem Pkw im Straßenverkehr unterwegs und haben keinen Eintrag im Verkehrszentralregister? Dann lassen Sie sich doch dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!

Aus diesem Grund stiftete die Deutsche Verkehrswacht im Jahre 1952 eine Auszeichnung, die es heute in sechs Stufen gibt:

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Lorbeerkranz für 50 Jahre Fahrzeit

Bei der Ehrung wird Ihnen eine Urkunde, eine Anstecknadel und ein Ausweis überreicht. Zusätzlich erhalten Sie einen Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von entsprechenden (kostenpflichtigen) Metallplaketten, welche Sie dann an Ihrem Fahrzeug anbringen können.

Voraussetzungen laut der Deutschen Verkehrswacht e.V.:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller

  • weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
  • noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister geführt hat (ab 40 Euro),
  • noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.

Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Möchten Sie sich auszeichnen lassen?

Dann rufen Sie uns an: 0491 976 90 405 (Anrufbeantworter möglich) oder schreiben Sie uns eine Mail.

Sie können sich den Antrag auch herunterladen.

Dazu benötigen Sie noch eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister.

Die Auskünfte des Verkehrszentralregisters werden nur noch an die Antragssteller gesandt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Auskünfte nicht mehr an die Verkehrswachten erteilt.

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