Die Radfahrprüfung

Inhalte der Ausbildung

Ziele und Umsetzung:

Die Radfahrausbildung im 4. Schuljahr ist eine feste Größe in der Verkehrserziehung. Gut 95 % aller Dritt- und Viertklässler legen Jahr für Jahr die Radfahrprüfung ab. Untrennbar damit verbunden sind seit Jahrzehnten die zurzeit 1.400 mobilen und festen Jungendverkehrsschulen (JVS), die Schülerinnen und Schülern für fahrpraktische Übungen und zur Vorbereitung auf das Fahren in der Verkehrswirklichkeit zur Verfügung stehen. Getragen werden die JVS durch das Engagement von Polizeibeamten, örtlichen Verkehrswachten, Schulen und Kommunen.

Im Jahr 2003 haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD) und die Deutsche Verkehrswacht die Trägerschaft über die Jugendverkehrsschulen und damit über die gesamte Radfahrausbildung im 4. Schuljahr in Deutschland übernommen.

Ausbildung

1. Klassenraum ( Theorie )

Der Klassenraum ist der Ort für alle Inhalte, die das Wissen und die Einstellung rund ums Radfahren betreffen. In ihrer Klasse diskutieren die Kinder über die Gefahren im Straßenverkehr und sicheres Verhalten als Radfahrer. Eine Grundlage dafür sind Beobachtungsgänge in der Schul- und Wohnumgebung.

Unterrichtsmedien, wie das verkehrssichere Fahrrad, Verkehrsschilder, eigene angepasste Fahrradhelme und eigene Erfahrungen sollen die Verkehrs- und Entscheidungssituationen verdeutlichen, der theoretische Teil endet mit dem Radfahrertestbogen.

Zeitbedarf: 4 Schulstunden

2. Der Schulhof ( Praxis )

Übungen mit dem - möglichst eigenem - Fahrrad, die in erster Linie der Förderung der motorischen Sicherheit dienen und das theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt wird, werden auf dem Schulhof durchgeführt, wo ein Parcours aufgezeichnet ist und durch Verkehrszeichen vervollständigt wird.

Dazu gehören das Auf- und Absteigen, das Anfahren, die Beachtung der Verkehrszeichen und das Geben des Handzeichens. Auch Bremsübungen und Kurvenfahren gehören dazu. Kontaktbeamte der Polizei unterstützen diese Aktion immer mit der Überprüfung der Fahrräder auf Verkehrssicherheit.

Fahrradabschlussprüfung

Die Abschlussprüfung umfasst, ähnlich wie die Fahrschulprüfung für Motorrad oder PKW, sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Die Fahrpraxis wird dabei normalerweise auf einem abgeschlossenen Gelände, wie einem Übungsplatz, und nicht im freien Straßenverkehr geprüft. Nach Bestehen beider Teile bekommt der Schüler seinen Fahrrad-Führerschein.

Oft wird die Ausgabe der Radführerscheine auch mit einer Registrierungsaktion der eigenen Räder der Schüler verbunden.

In der Klasse werden dann abschließend die Theorie und die Praxis ausgewertet und der Fahrradpass ausgegeben.

Zeitbedarf: 4 Schulstunden

Wir kommen mit einer mobilen Jugendverkehrsschule, dabei werden alle relevanten Materialien wie Fahrräder, Verkehrszeichen, gfs. Ampeln etc. in einem LKW transportiert. In der Jugendverkehrs-Schule werden Fahrfertigkeiten und Fahrradbeherrschung trainiert, aber nicht erlernt!

Verkehrsbezogene Übungen bereiten dort auf die evtl. Ausfahrt in den Straßenverkehr vor.

Übungsprogramm

Immer dabei: Das verkehrssichere Fahrrad

Auf die richtige Ausstattung kommt es an. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss.

Vorgeschrieben sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe (vorne)
  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein rotes Rücklicht
  • ein roter Reflektor (hinten) (Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben.)
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
  • rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

1. Anfahren und Bremsen

  • wichtig: die richtige Seite zum Aufsteigen wählen und die Pedalstellung
  • Vor dem Losfahren umschauen, nachfolgenden Verkehr beobachten, Grundgeschwindigkeit schnell erreichen, damit der Lenker nicht vor Instabilität schlenkert
  • realistische Bremsübungen beginnen ab einer Geschwindigkeit von ca. 15 km/h, Brems- und Anhaltepunkt muss vorgegeben sein ( Zielbremsungen )

2. Benutzung von Wegen

  • Verhalten am Zebrastreifen: Radfahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen
  • unterschiedliche Oberflächen ( Teer, Schotter etc. ) und angepasstes Fahrverhalten ( langsamer, Notabsteigen etc.)

3. Vorfahrt

Alle vorfahrtsregelnden Zeichen wie Vorfahrt, Vorfahrtsstraße, Vorfahrt gewähren und das Stoppschild müssen von den Kindern unbedingt gelernt und verstanden werden. Das gleiche gilt für die bei nicht beschilderten Einmündungen und Kreuzungen geltende Regel „Rechts vor Links“.

4. Überholen

Hier muss in erster Linie auf drei Dinge geachtet werden: Anzeigen des Überholen, Ausschluss der Gefährdung des zu Überholenden und das sichere Wiedereinscheren

5. Abschluss mit der Radfahrprüfung

Mit dieser Lernkontrolle wird die Radfahrausbildung beendet. Dabei geht es für die Kinder um eine Standortbestimmung: Was können sie schon gut, was müssen sie noch üben? Kinder brauchen Rückmeldung über ihren Leistungsstand und arbeiten gezielt auf die Lernkontrolle hin. Prüfen, Bestehen oder Versagen stehen hier nicht im Vordergrund, sondern das Erkennen von Stärken und Schwächen. In diesem Sinn haben Lernkontrolle und Abschlussfahrt einen hohen Motivationswert für die gesamte Ausbildung. Die Ergebnisse der Lernkontrolle sind außerdem eine Informationsbasis für die Eltern. Auch nach Abschluss der Radfahrausbildung bleiben die Eltern verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kinder und entscheiden tagtäglich, was sie ihnen schon erlauben und wo sie Grenzen ziehen. Eltern benötigen also Informationen über den Leistungsstand ihrer Kinder.

Nur so können sie mögliche Risiken im Straßenverkehr realistisch einschätzen und erkennen, was sie mit ihrem Kind noch üben sollten.

Ausbildung ausschließlich und nur für die Klasse 4

Verkehrsrealität

Der Straßenverkehr ist der effektivste Lernort für die Radfahrausbildung. Hier können Kinder beobachten und trainieren. Die "Verkehrswirklichkeit" kann weder im Klassenzimmer noch im Schonraum wirklich erfahren und beobachtet werden. Hier wird konkret das geübt, was für die eigene Sicherheit relevant ist.

1. Übungsfahrt in der Schulumgebung

Fahren vor Ort heißt auch, Sonderregelungen zu beachten. Die Verkehrsdichte, straßenbauliche Bedingungen oder örtlich übliche Verkehrsregelungen verlangen ortsbezogene Entscheidungen der Kinder. Sie darauf vorzubereiten, ist eine Aufgabe des vor- oder nachbereitenden Unterrichts, aber auch der Übungsfahrten selbst.

2. Vorbereitung auf die Ausfahrt

Es ist sinnvoll, vor der Ausfahrt die Übungsstrecke genau zu besprechen. Wie sind die Straßen gestaltet? Welche Straßentypen gibt es? Wie ist das Verkehrsaufkommen zu den verschiedenen Tageszeiten?

Wo oder wann könnte es für Radfahrer kompliziert oder gefährlich werden?

Nach dem Beschluss der Kultusminister müssen Grundschüler in der 3. oder 4. Klasse an einer Radfahrausbildung teilnehmen, die ihren festen Platz im Verkehrsunterricht einnimmt.

Das Konzept der Ausbildung ist zweigeteilt, frühestens in der 3. Klasse werden zunächst nur die Grundlagen vermittelt: Fahrradtechnik, allgemeine Verkehrsregeln, Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verhalten auf den unterschiedlichen Teilen der Straße und besondere Verkehrsregeln sind Themenkomplexe, die kindgerecht vermittelt werden.

In der 4. Klasse geht es dann auf's Rad und das theoretisch Erlernte wird in die Praxis übertragen. Nach motorischen Übungen kann es mit dem Rad auch ab in die Verkehrs-wirklichkeit gehen - hier findet oft auch die Radfahrprüfung als Abschluss statt. Ausgestattet mit Plakette und Radfahr-Führerschein kann es ab jetzt auch alleine mit dem Fahrrad zur Schule gehen.

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